AGB

gültig ab 01.07.2011, ersetzt alle vorherigen AGB’s

Mietgegenstand:

Foto-Studio Ahmet Uyarli Photography an der Zürichstrasse 63, CH-8607 Aathal           
5 Stock, ca. 200qm inkl. Küche & WC       


Belichtung & Ausstattung:

Diverse Blitze von Elinchrom. (mind. 6 Blitzgeräte)
Diverse soft, strip und Octa Boxen in verschiedene grössen
und einige Eigenbau Beleuchtungen.

Diverse Reflektoren und Lichtschlucker, Funk-und Infrarotauslöser, Accesoires, Stühle, Hocker etc. und Hintergründe in mehreren Farben.


Nutzungszeiten:

Das Studio ist das ganze Jahr geöffnet.
Benützungszeiten zwischen 08:00 - 22:00
Und nur durch vorherige Terminvereinbarung.


Reservation:

Das Studio wird erst dann definitiv reserviert, wenn der Mietbetrag bezahlt oder der Mietvertrag unterschrieben ist.

Alle Reservationen werden mit konkreter Absprache mit Ahmet Uyarli vereinbart.
Reservationen sind verbindlich und sollten pünktlich eingehalten werden.



Stornierung / Verschiebung & Entschädigung:
  

Stornierung:

 Fällige Entschädigung: Bei weniger als 14 Tagen vor Shooting 50% der Auftragssumme. Bei weniger als 72h: 75% der Auftragssumme.

Bei Stornierungen von 15 oder mehr Tagen fallen eine Bearbeitungsgebühr von Pauschal CHF 40.00

 

Verschiebung:              

Fällige Entschädigung: Bei weniger als 72h vor Shooting 25% der Auftragssumme. Am Shootingstag: 35% der Auftragssumme.

Bei Verschiebungen von 4 oder mehr Tagen fallen keine kosten.




Haftung & Haftplichtverschicherung:

Der Mieter benützt das Studio auf eigene Gefahr, insbesondere trägt er das Unfallrisiko
Für den Fotografen, Models, Besucher, Setpersonal & selbst.
Für Alle Beschädigungen oder Verluste an Technischen Geräten, Einrichtung & Mobiliar
die durch den Mieter, Fotografen, Models, Besucher, Setpersonal entstehen Haftet der Mieter.
Das Fotostudio lehnt dabei jede Haftung ab.


Schäden und Verluste müssen umgehend an das Fotostudio gemeldet werden.
Der Mieter ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung zu haben, die allfällige Schäden am
Mietgegenstand und der Liegenschaft deckt.


Allgemeine Vereinbarungen:

- Im Studio wird immer mindestens eine Person vom Ahmet Uyarli Photography anwesend sein.
- Der Vermieter ist in keiner Weise verpflichtet, irgendwelches Material im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu archivieren.
- Die Abänderung oder die Ergänzung des vorliegenden Vertrages bedarf der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Abrede verzichtet werden.
- Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die -Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.
- Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte in der Stadt (Ort des Vermieters) zuständig. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.


gültig ab 01.07.2010, ersetzt alle vorherigen AGB’s